Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Elite Fight Club, Inhaber Kevin Völk, Braunfelserstraße 70a, 35578 Wetzlar
Stand: 01.02.2022

  1. Anwendungsbereich
    1.1. Elite Fight Club bietet Kampfsport, Functional- und Fitnesstraining an. Diese AGB
    finden Anwendung auf alle Verträge, die zwischen Elite Fight Club und dem Mitglied abgeschlossen werden. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
    1.2. Individuelle Abreden zwischen Elite Fight Club und dem Mitglied haben Vorrang
    vor diesen AGB.
  2. Mitgliedschaft
    2.1. Eine Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an den angebotenen Kursen und zur
    Nutzung von Trainingsflächen für eigenes Training. Die von der jeweiligen Mitgliedschaft umfassten Leistungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung jedes
    zu wählendem Paket auf der Webseite von Elite Fight Club.
    2.2. Mitglieder können ohne vorherige Anmeldung an den angebotenen Trainingskursen teilnehmen. Eine Teilnahme ist nicht möglich, wenn die maximale Teilnehmerzahl eines Trainings durch bereits erschienene Mitglieder erreicht ist.
    2.3. Elite Fight Club ist berechtigt, den Trainingsplan anzupassen und einzelne Trainingskurse nicht mehr anzubieten oder durch andere Trainingskurse zu ersetzen.
    2.4. Die Erstlaufzeit einer Mitgliedschaft ergibt sich aus der Produktbeschreibung des
    gewählten Pakets. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um einen Monat,
    wenn das Mitglied nicht spätestens einen Monat, vor dem Ende der Erstlaufzeit
    oder vor dem Ende eines Verlängerungszeitraums kündigt. Kündigungen müssen
    schriftlich oder in Textform (E-Mail) erklärt werden.
    2.5. Das Mitglied hat bei einem Umzug, der zu einer Anfahrt von mehr als 50 km führt,
    ein außerordentliches Kündigungsrecht, sofern das Mitglied seinen neuen Wohnsitz durch eine Meldebescheinigung nachweist. Während einer Schwangerschaft
    und einem Zeitraum von sechs Monaten nach der Entbindung hat das Mitglied das
    Recht den Vertrag ruhen zu lassen.
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    2.6. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist nur mit Zustimmung von Elite Fight Club
    möglich. Im Falle der Zustimmung ist Elite Fight Club berechtigt, eine einmalige
    Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro von dem ausscheidenden Mitglied zu
    verlangen.
  3. Tagescredits
    3.1. Anstelle einer Mitgliedschaft können Tagescredits erworben werden. Diese berechtigen zur Teilnahme an Trainingskursen oder zur Nutzung von Trainingsflächen für jeweils einen Tag.
    3.2. Erworbene Tagescredits können für die Dauer von 12 Monaten eingelöst werden.
    Eine Auszahlung nicht verbrauchter Tagescredits ist ausgeschlossen.
  4. Vertragsschluss
    4.1. Verträge über Mitgliedschaften oder Tagescredits, kommen entweder online über
    mysports oder im Studio vor Ort zustande.
    4.2. Sofern der Vertragsschluss online über die Webseite von Mysports erfolgt, steht
    dem Mitglied ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen enthält die Widerrufsbelehrung von Elite Fight Club.
  5. Mitgliedsbeiträge und Gebühren
    5.1. Es gelten die auf der Webseite von Elite Fight Club angezeigten Preise. Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Rabatte werden unter den genannten Voraussetzungen gewährt.
    5.2. Mit Abschluss einer Mitgliedschaft verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung 1. einer einmaligen Anmeldgebühr in Höhe von 40€, ausgenommen sind Tagescredits.
  6. Mitgliedsbeiträge sind monatlich bis zum dritten Werktag zur Zahlung fällig. Tagescredits sind bei Erwerb in voller Höhe zur Zahlung fällig.
    5.3. Kommt das Mitglied schuldhaft in Zahlungsverzug, behält sich Elite Fight Club das
    Recht vor, einen Verzugsschaden geltend zu machen. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden
    Rechtsverfolgung.
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  7. Durchführung von Trainingseinheiten
    6.1. Elite Fight Club erbringt eine Dienstleistung in Form von Kampfsport- Functional
    und Fitnesstraining. Das Training wird von einem von Elite Fight Club beauftragten
    Trainer durchgeführt. Es besteht kein Anspruch der Mitglieder auf Durchführung
    von Trainingseinheiten durch einen bestimmten Trainer.
    6.2. Das Training beinhaltet die Vermittlung von Techniken und die Durchführung von
    Übungen. Elite Fight Club schuldet keinen darüberhinausgehenden Erfolgt, insbesondere nicht, dass die Mitglieder bestimmte Ziele erreichen.
    6.3. Mitglieder sind verpflichtet, den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten. Der
    Trainer ist berechtigt, Mitglieder vom Training auszuschließen, wenn diese den
    Anweisungen des Trainers zuwiderhandeln.
  8. Haftung
    7.1. Elite Fight Club haftet für Körper- und Gesundheitsschäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Elite Fight Club oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Elite Fight Club beruhen.
    7.2. Die Teilnahme an Trainings erfolgt auf eigene Gefahr des Mitglieds. Das Mitglied
    wird bei Vertragsschluss darüber informiert, dass durch Kampfsport & Functionaltraining Verletzungen an Muskeln, Bändern und Sehnen verursacht werden können. Weiterhin können Herz- und Kreislaufprobleme auftreten.
    7.3. Das Mitglied ist verpflichtet, vor Beginn des Trainings eine ärztliche Untersuchung
    durchführen und sich bestätigen zu lassen, dass es die körperlichen Voraussetzungen für das Training erfüllt. Das Mitglied ist weiterhin verpflichtet, Elite Fight Club
    vor Beginn des Trainings über generelle Einschränkungen und den Trainer bei auftretenden Beschwerden während des Trainings sofort zu informieren und die
    Übung bzw. das Training abzubrechen.
    7.4. Zusätzlich zu den Risiken kann es beim Kampfsporttraining, insbesondere beim
    Sparring, zu Verletzungen bis hin zu Knochenbrüchen kommen. Das Risiko steigt
    mit der Intensität des Trainings. Durch die Teilnahme am Kampfsporttraining willigt das Mitglied in Körperverletzungen ein.
    7.5. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgeführten Wertgegenständen wird ausgeschlossen.
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  9. Alternative Streitbeilegung
    Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform
    dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
    Elite Fight Club ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
    Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
  10. Änderungsvorbehalt
    9.1. Elite Fight Club ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderungen das Mitglied nicht unangemessen benachteiligen und das grundlegende Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht
    einseitig zu Lasten des Mitglieds verändern. Änderungen werden dem Mitglied in
    Textform unter Hervorhebung der Änderungen mindestens sechs Wochen vor der
    geplanten Wirksamkeit der Änderungen mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied der
    Änderung nicht innerhalb von vier Wochen, gilt seine Zustimmung zu den Änderungen als erteilt. Auf diese Zustimmungswirkung weist Elite Fight Club das Mitglied in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hin.
    9.2. Preiserhöhungen werden dem Mitglied vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist mitgeteilt. Die neuen Preise gelten zum Zeitpunkt der Verlängerung der Mitgliedschaft, wenn das Mitglied der Preiserhöhung nicht widerspricht oder die Mitgliedschaft nicht kündigt.
    9.3. Der Elite Fight Club behält sich vor, Rabatt Aktionen zu wieder rufen, wenn die
    Wirtschaftsfähigkeit in Gefahr geriet.
  11. Schlussbestimmungen
    10.1. Auf Verträge zwischen Elite Fight Club und dem Mitglied findet ausschließlich das
    Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des
    UN-Kaufrechts (CISG) und des Internationalen Privatrechts Anwendung.
    10.2. Gerichtsstand für Ansprüche gegen Elite Fight Club ist der Sitz von Elite Fight Club.